Die Ausgabeermächtigung in der Verwaltungskameralistik setzt wie folgt zusammen
Haushaltsausgabereste
Haushaltsansatz (= Haushaltssoll)
zuzüglich / abzüglich Nachträge
Deckung nach § 18 GemHVO
Deckung nach § 17 GemHVO
überplan- und außerplanmäßige Bewilligungen
abzüglich gesperrte Mittel
Stand: 01.03.2009